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WICHTIG - RISSE IM ANTIFOULING - WICHTIG

Wir bekommen jedes Jahr 2-4 Reklamationen wo sich Risse im Antifouling bilden wenn das Boot an Land steht. Natürlich sind 2 - 4 Reklamationen bei mehreren tausend Kunden nicht die Welt und für manchen anderen Händler ein Traum. Wir versuchen aber auch die wenigen Reklamationen ernst zu nehmen. Grundsätzlich sind nun mal alle Antifoulings microporös, quellen im Wasser und schrumpfen wenn die trocken werden. Was bei den Standard-Antifoulings kein Problem ist, da die nach einer Saison weitgehend verbraucht wurden und im Folgjahr neu gestrichen werden, kann natürlich bei mehrjährigen Antifoulings ein Problem werden, was sich in Form von kleinen Rissen im Antifouling bis zur Grundierung zeigt.

Die Risse können auch entstehen, wenn Epoxid-Beschichtungen vorgenommen werden, die dann mit PVC-Vinyl und Antifouling überschichtet werden. Auch die Nichteinhaltung des Taupunktes kann solche Spannungsrisse bei der Trocknung verursachen. Bei den EP-Beschichtungen von uns handelt es sich um Reinepoxidbeschichtungen mit hohen Feuchtedichten die nun mal 3-4 Wochen nachhärten. Wird jetzt innerhalb der Beschichtungsintervalle nachbeschichtet, so können Spannungsrisse im Antifouling entstehen. Diese Risse sind nicht weiter schlimm, es kommt zu keinen Ablatzungen und lassen sich mit einer dünnen Lage Antifouling beheben. Wir müssen aber auch feststellen, dass besonder bei hohen Trocknungstemperaturen wenn Boote an Land stehen wie im Süden der Adria, in geheizten Bootshallen, oder bei geringer Luftfeuchte es zu solchen Rissen kommen kann. Haben wir solche Vorgaben, dann muss die Schichtstärke beim Antifoulinganstrich reduziert werden. Wir weisen immer wieder darauf hin, nicht zu viel - keine zu hohen Schichtstärken. Haben wir Vorgaben wie z.B. EP-Beschichtungen, trockene warme Winterlager, dann sollte auch nur einmal das Antifouling mit der Fellrolle aufgetragen werden. Da unsere Antifoulings einen Dockintervall von 18 Monaten haben, mehrjährig sind, genügt in der Regel bei den Yachten die im Winter auf dem Lagerbock stehen ein Anstrich für 24 bis 36 Monate.

Es kommt dabei zu keinen Abplatzungen und ist nur ein optisches Problem. Im Gegensatz zu den Standardantifoulings, da kommt es nicht zu Haarrissen, sondern zu direkten Abplatzungen die zum Teil dann großflächig bei höheren Schichtstärken erfolgen können.

Eine weitere Ursache ist dass die Gebinde nicht ausreichend aufgerührt werden. Wir haben in den 2 Liter Gebinden ca. 2,6 kg Schwermetalle und Biozide. Es ist also zwingend erforderlich dass mit dem Rührstab und der Bohrmaschine gründlich aufgerührt wird, damit sich die Lölsungsmittel mit den Schwermetallen und Bioziden vermischen. Die Löpsungsmittel sind auch für die Härtung erforderlich. Da nun mal trotz Rührstab die Dosenwand und der Dosenboden nicht aufgerührt werden kann, ist ein umtopfen z.B. in eine Farbmischwanne zwingend erforderlich. Wenn Primer - Antifoulingreste vom Dosenrand oder Dosenboden gestrichen werden, dann entstehen nun mal solche Haarrisse. Wir können nur immer wieder auf eine sorgfältige Verarbeitung hinweisen, denn Geiz um den letzten Tropfen Antifouling vom Dosenrand zu verstreichen, oder Nachlässigkeit bei der Verarbeitung zahlt sich nicht aus.

Dieser Grundsatz gilt nun mal bei allen SPC-Antifoulings und Dickschichtantifoulings die anstelle Dikupfer Zinkoxide verwenden wie Marine 522 Ecoship Farbe weiß - grau - blau, da sollten die Wasserliegezeiten nur max 1-2 Monate unterbrochen werden, lieber weniger da diese Antifoulings ein anderes Quellverhalten haben. Während mehrlagige Schichtstärken besonders für Blauwassersegeler bis zu 5 Anstriche, die dann 2 mal rund um die Welt reichen kein Problem sind, wenn die Wasserliegezeiten nicht unterbrochen werden.

In den meisten Fällen kommt es aber bei den Farben schwarz oder ziegelrot nicht zu solchen Rissbildungen wenn die Wasserliegezeiten in den Wintermonaten 5-6 Monate unterbrochen werden.

Wir bitten um Verständnis wenn das passiert, aber auch bei uns gibt es nun mal keine 100%. Achtet also darauf, meist ist weniger mehr und vermeidet Aplikationsprobleme.

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Prüfkriterien zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit

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    Prüfkriterien zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit und Umweltverträglichkeit

    Biozidfreie Antifouling Beschichtungen sollen keine toxischen Komponenten enthalten, die als aktive Biozide zur Erzielung des Antifouling-Effekts zugesetzt wurden. Biozide dürfen nur als Gebinde- oder Topfkonservierung (siehe Kap. 6.3.1) eingesetzt werden. Soweit andere Gefahrstoffe mit toxischen Eigenschaften als Additive oder in anderer Funktion zugesetzt wurden, sollen AF-Produkte nicht ausgezeichnet werden. Im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit von biozidfreien Beschichtungen müssen zwei grundsätzliche Beschichtungs-Typen und Funktionsweisen berücksichtigt werden:

    Nicht erodierende Beschichtungen

    Der Anstrich soll während des Einsatzes haltbar und inert (chemisch nicht reaktiv) sein. Die Wirksamkeit ist positiv und direkt mit der Stabilität und dem unveränderten physikalischen Zustand derBeschichtung verbunden. Diese Charakterisierung trifft bisher für Silikone, Teflon- und Faser-Beschichtungen. Für Silikone wird z.B. empfohlen, diese nicht auf Vertikalflächen von Schiffen aufzubringen, die starken mechanischen Einflüssen ausgesetzt sind oder nicht auf Schiffen einzusetzen, die im Eis fahren. Da Silikone persistent sind, dürfen sie nur entsprechend den Herstellerempfehlungen eingesetzt werden.
    Silikon-Produkte, die ausgezeichnet werden sollen, müssen auf den technischen Merkblättern und dem Etikett gekennzeichnet werden mit:

    - Nicht für den Einsatz in Polargebieten geeignet
    - Nicht für den Einsatz bei Eisgang geeignet

    Erodierende Beschichtungen

    Der Anstrich soll sich während des Einsatzes in einer definierten Standzeit ab-, auflösen oder abpolieren und gelangt somit komplett in die aquatische Umwelt. Dieser Wirkmechanismus trifft auf ablative wie auf selbstpolierende Beschichtungen zu. Erodierende Beschichtungen enthalten als Bindemittel instabile Polymere, die sich bei Wasserkontakt auflösen oder abpolieren. Zusätzlich enthalten erodierende Beschichtungen anorganische Verbindungen als Pigmente oder Füllstoffe sowie organische Verbindungen wie Additive, Weichmacher und Konservierungsstoffe. Da alle Komponenten einer erodierenden Beschichtung bestimmungsgemäß in die Wasserphase übergehen, müssen die organischen Bestandteile in Salz- und/oder Süßwasser unter Normalbedingungen (Temperatur, Dichte und Artenzusammensetzung der Mikroorganismen) abbaubar sein und dürfen nicht bioakkumulierbar sein. Dieses bezieht sich vor allem auf das Bindemittel (Binder wie z.B. Epoxy, Methylmethacrylate, Kolophonium etc.) und organische Additive, Pigmente und Füllstoffe. Für erodierende Beschichtungen sollen vom Antragsteller Daten zur Abbaubarkeit der organischen Bestandteile eingereicht werden.

    Anforderungen
    Antifouling Produkte sollen ausgezeichnet werden, wenn sie so ausgelegt sind, dass eine gute Bewuchsverhinderung erreicht wird, ohne Mensch und Umwelt während
    • der Applikation
    • des Einsatzes
    • der Entsorgung

    Substanzen mit Eigenschaften auszusetzen, die in den Qualitätsanforderungen ausgeschlossen werden.

    • Kein Einsatz von Bioziden, mit der Ausnahme von Topfkonservierung
    • Produktgestaltung unter der Maßgabe möglichst geringer Emissionen in die Umwelt
    • Vermeidung von Substanzen mit bedenklichen, inhärenten Eigenschaften:
    Substanzen, die persistent und bioakkumulierbar sind und/oder Substanzen, die ernsthafte und verzögerte Schäden bei Mensch und Umwelt in sehr niedrigen Dosen verursachen können (einschließlich solcher
    Substanzen, bei denen die Wirkungsschwelle unsicher ist)
    • Berücksichtigung der Befähigung der Anwender: Jugendliche, ungeschulte Privatpersonen, ungeschultes Personal, geschultes Personal
    • Beibringung der vollen Information über die Konservierungsstoffe, die in dem Antifoulingprodukt enthalten sind (Chemische Bezeichnung, Konzentration, akute aquatische Toxizität)

    Produkte, die ausgezeichnet werden, dürfen keine Substanzen mit den folgenden Eigenschaften enthalten:

    • CMR Kategorie 1 oder 2 [EU Definition] (R45, R46, R49, R60, R61, R64)
    • CMR Kategorie 3 (R40, R62, R63 and R68)
    • Hohe chronische Toxizität (R48)
    • Sensibilisierend durch Einatmen und/oder Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich (R42 and R43)
    • Persistente und/oder bioakkumulierbare Substanzen, die sehr giftig oder giftig für Wasserorganismen sind ; Substanzen, die sehr giftig für Wasserorganismen sind; persistente und bioakkumulierbare Substanzen (R50/53 oder R51/53, R50, R53).

    Admin
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