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WICHTIG - RISSE IM ANTIFOULING - WICHTIG

Wir bekommen jedes Jahr 2-4 Reklamationen wo sich Risse im Antifouling bilden wenn das Boot an Land steht. Natürlich sind 2 - 4 Reklamationen bei mehreren tausend Kunden nicht die Welt und für manchen anderen Händler ein Traum. Wir versuchen aber auch die wenigen Reklamationen ernst zu nehmen. Grundsätzlich sind nun mal alle Antifoulings microporös, quellen im Wasser und schrumpfen wenn die trocken werden. Was bei den Standard-Antifoulings kein Problem ist, da die nach einer Saison weitgehend verbraucht wurden und im Folgjahr neu gestrichen werden, kann natürlich bei mehrjährigen Antifoulings ein Problem werden, was sich in Form von kleinen Rissen im Antifouling bis zur Grundierung zeigt.

Die Risse können auch entstehen, wenn Epoxid-Beschichtungen vorgenommen werden, die dann mit PVC-Vinyl und Antifouling überschichtet werden. Auch die Nichteinhaltung des Taupunktes kann solche Spannungsrisse bei der Trocknung verursachen. Bei den EP-Beschichtungen von uns handelt es sich um Reinepoxidbeschichtungen mit hohen Feuchtedichten die nun mal 3-4 Wochen nachhärten. Wird jetzt innerhalb der Beschichtungsintervalle nachbeschichtet, so können Spannungsrisse im Antifouling entstehen. Diese Risse sind nicht weiter schlimm, es kommt zu keinen Ablatzungen und lassen sich mit einer dünnen Lage Antifouling beheben. Wir müssen aber auch feststellen, dass besonder bei hohen Trocknungstemperaturen wenn Boote an Land stehen wie im Süden der Adria, in geheizten Bootshallen, oder bei geringer Luftfeuchte es zu solchen Rissen kommen kann. Haben wir solche Vorgaben, dann muss die Schichtstärke beim Antifoulinganstrich reduziert werden. Wir weisen immer wieder darauf hin, nicht zu viel - keine zu hohen Schichtstärken. Haben wir Vorgaben wie z.B. EP-Beschichtungen, trockene warme Winterlager, dann sollte auch nur einmal das Antifouling mit der Fellrolle aufgetragen werden. Da unsere Antifoulings einen Dockintervall von 18 Monaten haben, mehrjährig sind, genügt in der Regel bei den Yachten die im Winter auf dem Lagerbock stehen ein Anstrich für 24 bis 36 Monate.

Es kommt dabei zu keinen Abplatzungen und ist nur ein optisches Problem. Im Gegensatz zu den Standardantifoulings, da kommt es nicht zu Haarrissen, sondern zu direkten Abplatzungen die zum Teil dann großflächig bei höheren Schichtstärken erfolgen können.

Eine weitere Ursache ist dass die Gebinde nicht ausreichend aufgerührt werden. Wir haben in den 2 Liter Gebinden ca. 2,6 kg Schwermetalle und Biozide. Es ist also zwingend erforderlich dass mit dem Rührstab und der Bohrmaschine gründlich aufgerührt wird, damit sich die Lölsungsmittel mit den Schwermetallen und Bioziden vermischen. Die Löpsungsmittel sind auch für die Härtung erforderlich. Da nun mal trotz Rührstab die Dosenwand und der Dosenboden nicht aufgerührt werden kann, ist ein umtopfen z.B. in eine Farbmischwanne zwingend erforderlich. Wenn Primer - Antifoulingreste vom Dosenrand oder Dosenboden gestrichen werden, dann entstehen nun mal solche Haarrisse. Wir können nur immer wieder auf eine sorgfältige Verarbeitung hinweisen, denn Geiz um den letzten Tropfen Antifouling vom Dosenrand zu verstreichen, oder Nachlässigkeit bei der Verarbeitung zahlt sich nicht aus.

Dieser Grundsatz gilt nun mal bei allen SPC-Antifoulings und Dickschichtantifoulings die anstelle Dikupfer Zinkoxide verwenden wie Marine 522 Ecoship Farbe weiß - grau - blau, da sollten die Wasserliegezeiten nur max 1-2 Monate unterbrochen werden, lieber weniger da diese Antifoulings ein anderes Quellverhalten haben. Während mehrlagige Schichtstärken besonders für Blauwassersegeler bis zu 5 Anstriche, die dann 2 mal rund um die Welt reichen kein Problem sind, wenn die Wasserliegezeiten nicht unterbrochen werden.

In den meisten Fällen kommt es aber bei den Farben schwarz oder ziegelrot nicht zu solchen Rissbildungen wenn die Wasserliegezeiten in den Wintermonaten 5-6 Monate unterbrochen werden.

Wir bitten um Verständnis wenn das passiert, aber auch bei uns gibt es nun mal keine 100%. Achtet also darauf, meist ist weniger mehr und vermeidet Aplikationsprobleme.

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Wie wähle ich ein geeignetes Antifouling-Produkt?

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  • Wie wähle ich ein geeignetes Antifouling-Produkt?

    Die Menge und Zusammensetzung von Bewuchs unterliegt regionalen und saisonalen Einflüssen und wird unter anderem durch Salzgehalt, Wasserqualität, Temperatur, Licht und Strömung beeinflusst. Auch zwischen Booten innerhalb eines Hafens können sich deshalb Menge und Zusammensetzung von Bewuchs je nach Liegeplatz unterscheiden: Je mehr Sonnenlicht, Wärme und je weniger Strömung auf den Bootsrumpf wirkt, umso mehr Bewuchs kann sich auf der Unterwasseroberfläche bilden. Auch vom Aktivitätsgrad des Bootes hängt die Menge des Bewuchses ab: Je öfter und je schneller es unterwegs ist, umso höher ist der Abrieb, durch den weiches Fouling, wie zum Beispiel Algen, entfernt wird.

    Um einerseits unnötigen Bewuchs auf Ihrem Bootsrumpf, andererseits aber auch unnötige Belastungen des Gewässers mit Bioziden zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie ein passendes Antifouling-Produkt für Ihre Situation wählen.

    Hersteller von Antifouling-Beschichtungen bieten eine Vielzahl von Produkten für verschiedene Anwendungsbereiche (zum Beispiel Süß-/Salzwasser, Bewuchsverhältnisse im Revier, Segel-/Motorboot, Geschwindigkeit, Bootsmaterial, Wirkdauer des Produkts) an. Auch gibt es auf den Webseiten mancher Hersteller Informationen zur Kompatibilität beziehungsweise Verträglichkeit der verschiedenen Antifouling-Produkte untereinander (falls zum Beispiel ein Produktwechsel geplant ist). Informieren Sie sich deshalb beim Hersteller oder Händler, bevor Sie sich für ein Produkt entscheiden.

    Vorschriften für die Auswahl eines Antifouling-Produkts:
    Biozidhaltige Antifouling-Beschichtungen unterliegen einer Zulassungspflicht. Sie müssen registriert sein, wenn sie noch kein Zulassungsverfahren, also noch keine behördliche Prüfung, durchlaufen haben.
    Biozidfreie Antifouling-Produkte werden nicht geprüft und besitzen weder Registriernummer noch Zulassungsnummer. Diese Produkte dürfen derzeit ohne spezifische Einschränkungen verkauft und verwendet werden.

    Registrier- oder Zulassungsnummer
    In Deutschland dürfen nur biozidhaltige Antifouling-Produkte verkauft (jur. „in-Verkehr gebracht werden“) und verwendet werden, die entweder mit einer entsprechenden Registriernummer oder Zulassungsnummer versehen sind.​
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