Newsletter-Bericht:
"Garantiert der Verkäufer einer Segelyacht, dass das Boot osmosefrei sei, so muss er es zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis erstatten, wenn sich später herausstellt, dass das Boot einen von der Zusage abweichenden Osmoseschaden hat. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 26.05.2011 entschieden. Die Garantie der «Osmosefreiheit» beziehe sich hier nicht lediglich auf das bloße Fehlen äußerer Merkmale der Osmose und einen normalen, altersgemäß osmosegeschädigten Zustand, sondern sichere über den Normalzustand des Bootes hinausgehende Schadensfreiheit zu, so die Richter (Az.: 11 U 135/10). Die in dem vom Gericht zu entscheidenden Rechtsstreit als osmosefrei verkaufte Segelyacht «Minerva» ist ein GFK-Boot (GFK = glasfaserverstärkter Kunststoff), Baujahr 1979/1980. Ihre bisherigen Eigentümer verkauften das Schiff im Jahr 2006. In dem schriftlichen Kaufvertrag garantierten sie die «Osmosefreiheit» des Bootes. Während der Verkaufsverhandlungen hatten sie mehrfach geäußert, das Unterwasserschiff selbst bis auf das Laminat abgeschliffen zu haben; das Schiff könne aufgrund der vorgenommenen Schutzbehandlung nie Osmose bekommen. Zwei Jahre später nahm der neue Eigentümer Verformungen am Unterwasserschiff wahr und verlangte von den Verkäufern die Rücknahme der Segelyacht und Rückzahlung des Kaufpreises." Ein Verzicht einer Sachmängelhaftung wurde nicht vereinbart.
Wir haben uns das Urteil etwas genauer angesehen und bei der Yacht handelt es sich um eine schwerst osmotisch geschädigte Yacht (im Grunde ein Totalschaden am Unterwasserschiff), bei der bereits das Laminat zu quellen begann. Dabei hatte sich das Harz (ISO) bereits vom Laminat getrennt. Der Gelcoat und die darunter liegende Barriere war durch die wiederholenden Schleifaktionen stark beschädigt.
Vergleichbar mit einem angeblichen rostfreien Auto, das bereits vollständig durchgerostet ist. Mit dem Begriff Osmosefrei wurde ein Zustand vermittelt, der im Grunde ein Totalschaden am Unterwasserschiff ist. Kommt es zur Trennung vom Laminat und Harz, dann wird das Boot weich, das Laminat beginnt zu reissen und das Harz bricht, was natürlich die Sicherheit einer Yacht erheblich schwächt. Werden solche Mängel wissentlich oder auch unwissentlich verschwiegen (da ging es nicht um ein paar Bläschen), dann haben die wenigsten Gerichte dafür Verständnis, da die Sachverständigen ohne Ausnahme einen solchen osmotischen Schaden bestätigen.
Dümmer geht es nicht mehr, den die Osmose bzw. die osmotische Diffusion bei einer GFK-Yacht ist ein natürlicher Vorgang. Wer eine Osmosefreiheit zusichert bei einer 20 Jahre alten Yacht und noch vertraglich vereinbart, den kann wirklich keiner helfen. Bei jeder GFK-Yacht beginnt die Osmose wenn das Boot in`s Wasser kommt. Das wäre vergleichbar wenn einer ein 20 Jahre altes Auto verkauft und vertraglich vereinbart "frei von Rost"! Stellt sich dann heraus, dass das restaurierte Auto zum großen Teil bereits durchgerostet ist und die Sicherheit auch nicht mehr vorhanden ist, dann erfüllt das Auto nun mal nicht die zugesicherten Eigenschaften die vertraglich vereinbart wurden und muss zurück genommen werden. Bei einer Yacht bei der im Grunde die gleichen Eigenschaften zugesichert werden ist das nicht anders. Jedes Gericht würde in diesen Fall einer Rückgabe zustimmen. Des weiteren wurde das Vertragsrecht in vielen Bereichen abgeändert, so dass auch bei Privatverkäufen eine Sachmittelhaftung, versteckte Mängel, Rückgaberecht, usw. schriftlich ausgeschlossen werden muss.
Alleine der Hinweis vom Verkäufer dass er ein 20 Jahre altes Boot mehrmals bis zum, Laminat abgeschliffen hat um eine Schutzbehandlung durchzuführen, kann nur noch als Wertevernichtung betrachtet werden und schafft natürlich die Vorraussetzung für schwerste osmotische Schäden. Zum Leidwesen sind die Foren voll mit solchen hilfreichen Ratschlägen mit der Osmoseangst. Osmosefreiheit kann nur bei neuen Booten oder bei Trailerbooten zugesichert werden, wenn diese meist an Land stehen und ab und zu mal im Wasser liegen.
Osmose ist ein natürlicher physikalischer Prozess bei Polymeren, die einen osmotischen Schaden verursachen kann, "aber nicht verursachen muss". In den meisten Fällen sind bei einer fachgerechten Wartung keine osmotische Schäden zu befürchten. Eine einmalige Versiegelung des Gelcoat (nicht mit Epoxyd) um die Eigenschaften des Gelcoat zu bewahren, darauf nur ein hochwertiges selbstabschleifende Antifouling ist die beste Gewährleistung, dass eine Yacht z.B. in der Adria bei Wassertemperaturen bis zu 27°C, Dauerwasserlieger auch nach 20 Jahren keine osmotischen Schäden bekommt.
Lest die Beiträge unter Osmose und Ihr werdet verstehen, dass osmotische Schäden in den ersten 20 Jahren in den meisten Fällen durch den Eigner selbst verschuldet werden. Eine zunehmende Käufer-Mentalität wie "Geiz ist Geil", sowie die zunehmende Beratung von Hausfrauensachverständigen in den zahlreichen Foren schafft den Osmosegeschädigten Kunden von "Morgen". Trotz erheblich besserer Qualität in der Fertigung, auch genauere Abstimmung bei den Harzen, klimatisierte Räume usw. haben wir eine zunehmenden Osmosehäuffigkeit. Auffällig ist dabei, je kleiner die Yachten, trotz gleichen Laminat, gleicher Barriere und Gelcoat ist die Schadenshäuffigkeit bei diesen Booten erheblich größer als bei den größeren Yachten. Dabei haben wir noch ein Nord-Süd- Gefälle festgestellt. Die meisten osmotischen Schadensmeldungen haben wir in der Ostsee, trotz Halbjahreswasserliegeplätze, kühle Wassertemperaturen, geringe UV-Belastung im Vergleich zum Mittelmeer. Ich kenne im Süden auch z.B. keinen Bavaria-Yachtbesitzer, der sich auf seine neue 30-49-ziger 6-8 Lagen Gelshield oder VCTar2 pinselt, weil das angeblich besonders gut vor Osmose schützen soll. Ich bin auch überzeugt, dass diese Yachtbesitzer auch nicht den Lack von Ihren neuen Daimler kräftig anschleifen würden weil der vermutlich nichts taugt, um darauf dann eine Rostschutzfarbe vom Baumarkt zu streichen, damit der Daimler nicht rostet........!

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