Da nun mal die Biozide den Bewuchsschutz bestimmen egal ob viel oder wenig im Antifouling enthalten sind, wird die Bewuchsschutzdauer durch den Anteil der Biozide bestimmt. Die max. Freisetzung der Biozide wird vom Gesetzgeber bestimmt, wie lange die Biozide aber freigesetzt werden, wird durch die Inhaltsmenge bestimmt. Wen wir z.B. ein XY- Antifouling mit einen Dockintervall von 18 Monaten haben, dann bedeutet das, 18 Monate Bewuchsschutz bei einer 80% Auslastung, Durchschnittswassertemperatur 21°C, Durchschnittsgeschwindigkeit 12 Knoten und einer Standzeit bei empfohlener Schichtstärke 60 Monate.
Für einen Saisonwasserlieger der vom Herbst bis im Frühjahr an Land steht brauche ich ein solches Antifouling nicht, wenn jedes Jahr neu gestrichen wird. Da genügt ein Antifouling mit einen Dockintervall von 3 Monaten, da der Bewuchs der sich in der restlichen Zeit ansammelt im Herbst abgekärchert wird. Somit kann ich ein mehrjähriges Antifouling von 18 Monate auf 3 Monate anpassen, der Biozidanteil reicht dann anstelle für 1 Liter dann für 6 Liter. Das lässt sich sogar noch weiter ausdehnen, da wir viele Gewässer mit geringen Bewuchsdrücken haben, so dass sich aus der gleichen Biozidmenge eines mehrjährigen Antifouling 9 – 12 Liter Antifouling herstellen lassen, da weniger Biozide freigesetzt werden. Da die Biozide alle eine Zulassung haben, kann im Grunde jeder Abfüller, Farbenhändler ein solches Produkt entsprechend seiner Gewinnmarge anpassen, denn die Inhaltsstoffe sind nun mal nicht patentrechtlich geschützt, er darf nur nicht den gleichen Namen verwenden. Vor einigen Jahren ist uns aufgefallen, dass ein Getränkelieferant in Wien plötzlich ein Oceanic Antifouling verkauft hat. Das Oceanic war aber von Hansa und nicht von Hempel. Da der Name Oceanic nicht geschützt werden kann, kann also auch ein Getränkelieferant ein Antifouling anpassen. Z.B.Compass Antifoulings wie z.B. Cruising, Performance die natürlich im Test zufälligerweise alle mit sehr gut abgeschnitten haben kommen von einen Bekleidungslieferanten, der auch die Bekleidung selbst nicht herstellt. Im Grunde kauft einer ein Produkt das nicht zugeordnet werden kann und es wundert sich dann einer wenn nach ein paar Jahren Applikationsprobleme auftreten. In Ebay verkauft einer manchmal ein Ecoship mit Sonderpreis mit eigenen entworfenen Aufkleber, um mit dem Namen ein SPC-Langzeitantifouling vorzutäuschen. Das ist erlaubt, denn der Name Ecoship kann nicht geschützt werden, der geschützte Name von Ecoship ist z.B. RELEST® Yacht Antifouling Marine 522 AF.
Aber auch Jotun hat in jeden Land einen unterschiedlichen Produktnamen. Wundersamerweise werden die Produktnamen noch alle paar Jahre geändert, wie z.B. Micron Extra in Micron WA mit verbesserter Formel. Es erübrigt sich darauf hinzuweisen, dass wir mit verbesserten Formeln keinen Bewuchsschutz bekommen, sondern nur eine kräftige Preiserhöhung, denn da muss was rein um das zu begründen und da hilft auch eine Formel. Mancher packt noch auch BIOLUX in das Antifouling, wo ich mir dann überlege, wie eine Miesmuschel auf eine biologische mathematische Leuchtstärkeneinheit einer Lichtquelle (z.B.Glühlampe) reagiert. Wenn ich mir dann die Inhaltsstoffe einiger der Micronserie ansehe, dann sind die wundersamerweise alle identisch. Vergleiche ich dann z.B. ein italienisches Veneziani oder slowenisches Interlux-Antifouling mit einen Produkt von Hempel oder International, dann sehe ich keinen unterschied außer beim Gebindeaufkleber.
Wir haben uns mal die Mühe gemacht, ca. 250 Antifoulings nur in der EU zu erfassen und zu beschreiben. Wir haben inzwischen das aufgegeben, jedes Jahr kommen einige Dutzend neue dazu, Produktnamen werden dann oft bei jeder Preiserhöhung geändert weil mal wieder eine neu Formel gefunden oder rein gepackt wurde. Bei den meisten Produkten sind auch keine Sicherheitsdaten erhältlich, wo überprüft werden kann um welches Produkt es sich handelt, denn das sollte vermutlich auch keiner wissen. Für viele ist Antifouling meiner Meinung inzwischen eine Gelddruckmaschine, der Kunde kennt sich nicht aus und für den Erfolg sorgen dann viele Referenzen wie z.B. in manchen Foren mit einer Zufriedenheitsgarantie. Die Werbung macht es möglich, dass aus einen Kupferantifouling, meiner Meinung weit überteuert, mit einen Kupfer das wundersamerweise nicht elektrisch leitend ist und angeblich auch für Tidenkraftwerke und Braukessel verwendet wird, eine Bewuchsschutzdauer von mehr als 10 Jahren möglich ist. Kein Tidenkraftwerk oder ein Braukessel für die Bierherstellung braucht ein Antifouling, hört sich aber super an. Da wirbt einer mit besonders reinen Kupfer, wobei es egal ist ob für die Biozidfreisetzung Kupfer rein oder weniger rein ist. Natürlich gibt es viele Anwendungen, auch Gewässer wie z.B. mehr als 40 000 km² in der Ostsee wo das funktioniert, nur weil kein Bewuchs vorhanden ist. Auch Gänseschmalz, Schweinfett wäre da besten geeignet, funktioniert auch in solchen Gewässerbereichen mehr als 10 Jahre. Mehr darüber zu lesen unter http://www.antifouling-shop.com/show...-COPPER-CRUISE
Wie auch immer, wenn einer Euch ein Produkt anbietet oder besonders empfiehlt, dann fragt immer nach „WARUM“ und den spezifischen Eigenschaften. Ihr werdet dann sehr schnell erkennen, dass manche Wunder durch die Rendite bestimmt werden und die Luft in Sachen Bewuchsschutz bei den meisten Produkten sehr dünn wird. Wenn dann einer noch sagt, das sein Antifouling vor Seepocken oder Röhrenkalkwürmern schützen kann, obwohl jedes verbotene Toxid sogar E605 womit einer mit einen Gramm eine Büffelherde elemenieren kann, bei diesen Organismen vollständig versagt, dann hat einer den Stein der Weisen in Sachen Bewuchsschutz entdeckt.
In diesen Sinne zum Jahresende, Admin