Für den Schiffbau legt man nicht die deutschen Materialgüten zu Grunde. Hier gelten die internationalen Schiffbaubedingungen der Klassifikations- Gesellschaften. Diese sind in den jeweiligen "Rules" nachlesbar.
Hier unterscheidet man die Güten: A;B;C;D;E mit einer Mindestfestigkeit von 41 kp/mm² und hochwertigere Güten, die dem vorab genannten eine Ziffer für die Mindest-streckgrenze nachsetzen (z.B.: E36). Darüber hinaus gibt es noch Güteklassen mit gewährleisteter Kerbzähigkeit bei tiefen Temperaturen.Für den Sportbootbau genügt die Schiffbaugüte"A", wobei eine Mindestwanddicke von 4mm gem. Int.Rules vorgeschrieben ist. Wenn man sicher bauen will, ist eine einheitliche Güte E36 gleichwertig mit St52-3 (neuere Stec. def. diesen Wert statt in kp in N) als gut schweißbare Güte für alle Seegebiete einsetzbar.
Im Bootsbau ist beim Rohbau jedoch darauf zu achten, daß nach einer Oberflächenbehandlung z.B. durch sandstrahlen, bei der Auswahl für den Aufbau geeignete Materialien für den Oberflächennschutz eingesetzt werden. Die min. Nennstreckgrenze Reh sollte beim normalfestem Schiffbaustahl min. 235N/mm² sein. Dieser Wert ist für die Gütegrade z.B. nach GL gefordert. Die Zugfestigkeit muß zwischen 400 N/mm² und 520 N/mm² liegen. Höherfeste Schiffbaustähle sind z.B. für einen Kasko sind nur in Bereichen notwendig, wo erhöhte Spannungskonzentrationen auftreten, z.B. Mastbereiche und in Bereichen mit Größen Ausschnitten. Sonst ist normalfester Schiffbaustahl mit den Güteklassen GL-A, GL-B, GL-D, GL-E ausreichend. Diese unterscheiden sich in Ihren Zähigkeitseigenschaften. Je nach Bauteilkategorie sind verschiedene Werkstoffklassen festgelegt (I-III). Diese sind z.B abhängig von den zu erwartenden Temperaturen, denen Bauteile ausgesetzt sind (Kühlräume, Bereiche von Bauteilen die niedrigen Temperaturen ausgesetzt sind,z.B. bei Fahrten in Gegenden mit -Temperaturen). Für Platten, die besonders beansprucht werden,z.B. Bereiche am Ruder sind die Werkstoffklasse III vorgeschrieben.
Kurz: Da Plattendicken kleiner als t=15mm im Yachtbau zu erwarten sind, ist für alle drei Werkstoffklassen I,II,III der Gütegrad GL-A/AH ausreichend. Erst der Entwurf bestimmt die Bauteile bei denen der Einsatz von höherfesten Stählen erfolgen muß.
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