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WICHTIG - RISSE IM ANTIFOULING - WICHTIG

Wir bekommen jedes Jahr 2-4 Reklamationen wo sich Risse im Antifouling bilden wenn das Boot an Land steht. Natürlich sind 2 - 4 Reklamationen bei mehreren tausend Kunden nicht die Welt und für manchen anderen Händler ein Traum. Wir versuchen aber auch die wenigen Reklamationen ernst zu nehmen. Grundsätzlich sind nun mal alle Antifoulings microporös, quellen im Wasser und schrumpfen wenn die trocken werden. Was bei den Standard-Antifoulings kein Problem ist, da die nach einer Saison weitgehend verbraucht wurden und im Folgjahr neu gestrichen werden, kann natürlich bei mehrjährigen Antifoulings ein Problem werden, was sich in Form von kleinen Rissen im Antifouling bis zur Grundierung zeigt.

Die Risse können auch entstehen, wenn Epoxid-Beschichtungen vorgenommen werden, die dann mit PVC-Vinyl und Antifouling überschichtet werden. Auch die Nichteinhaltung des Taupunktes kann solche Spannungsrisse bei der Trocknung verursachen. Bei den EP-Beschichtungen von uns handelt es sich um Reinepoxidbeschichtungen mit hohen Feuchtedichten die nun mal 3-4 Wochen nachhärten. Wird jetzt innerhalb der Beschichtungsintervalle nachbeschichtet, so können Spannungsrisse im Antifouling entstehen. Diese Risse sind nicht weiter schlimm, es kommt zu keinen Ablatzungen und lassen sich mit einer dünnen Lage Antifouling beheben. Wir müssen aber auch feststellen, dass besonder bei hohen Trocknungstemperaturen wenn Boote an Land stehen wie im Süden der Adria, in geheizten Bootshallen, oder bei geringer Luftfeuchte es zu solchen Rissen kommen kann. Haben wir solche Vorgaben, dann muss die Schichtstärke beim Antifoulinganstrich reduziert werden. Wir weisen immer wieder darauf hin, nicht zu viel - keine zu hohen Schichtstärken. Haben wir Vorgaben wie z.B. EP-Beschichtungen, trockene warme Winterlager, dann sollte auch nur einmal das Antifouling mit der Fellrolle aufgetragen werden. Da unsere Antifoulings einen Dockintervall von 18 Monaten haben, mehrjährig sind, genügt in der Regel bei den Yachten die im Winter auf dem Lagerbock stehen ein Anstrich für 24 bis 36 Monate.

Es kommt dabei zu keinen Abplatzungen und ist nur ein optisches Problem. Im Gegensatz zu den Standardantifoulings, da kommt es nicht zu Haarrissen, sondern zu direkten Abplatzungen die zum Teil dann großflächig bei höheren Schichtstärken erfolgen können.

Eine weitere Ursache ist dass die Gebinde nicht ausreichend aufgerührt werden. Wir haben in den 2 Liter Gebinden ca. 2,6 kg Schwermetalle und Biozide. Es ist also zwingend erforderlich dass mit dem Rührstab und der Bohrmaschine gründlich aufgerührt wird, damit sich die Lölsungsmittel mit den Schwermetallen und Bioziden vermischen. Die Löpsungsmittel sind auch für die Härtung erforderlich. Da nun mal trotz Rührstab die Dosenwand und der Dosenboden nicht aufgerührt werden kann, ist ein umtopfen z.B. in eine Farbmischwanne zwingend erforderlich. Wenn Primer - Antifoulingreste vom Dosenrand oder Dosenboden gestrichen werden, dann entstehen nun mal solche Haarrisse. Wir können nur immer wieder auf eine sorgfältige Verarbeitung hinweisen, denn Geiz um den letzten Tropfen Antifouling vom Dosenrand zu verstreichen, oder Nachlässigkeit bei der Verarbeitung zahlt sich nicht aus.

Dieser Grundsatz gilt nun mal bei allen SPC-Antifoulings und Dickschichtantifoulings die anstelle Dikupfer Zinkoxide verwenden wie Marine 522 Ecoship Farbe weiß - grau - blau, da sollten die Wasserliegezeiten nur max 1-2 Monate unterbrochen werden, lieber weniger da diese Antifoulings ein anderes Quellverhalten haben. Während mehrlagige Schichtstärken besonders für Blauwassersegeler bis zu 5 Anstriche, die dann 2 mal rund um die Welt reichen kein Problem sind, wenn die Wasserliegezeiten nicht unterbrochen werden.

In den meisten Fällen kommt es aber bei den Farben schwarz oder ziegelrot nicht zu solchen Rissbildungen wenn die Wasserliegezeiten in den Wintermonaten 5-6 Monate unterbrochen werden.

Wir bitten um Verständnis wenn das passiert, aber auch bei uns gibt es nun mal keine 100%. Achtet also darauf, meist ist weniger mehr und vermeidet Aplikationsprobleme.

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Osmoseschaden an Fastneuboot

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  • Osmoseschaden an Fastneuboot

    Hallo,

    ich habe seit zwei Jahren ein Neumotorboot (Baujahr 09.2009). Der GFK-Rumpf wurde im Handauflageverfahren in Deutschland gefertigt. Das Boot hat bisher weder Antifouling- noch Osmoseanstrich erhalten. Der Rumpf ist also noch immer fast wie neu und nach dem Polieren immer noch sehr glatt. Das Boot lag bisher lediglich 2x6 Monate in der jeweiligen Saison im Wasser. Dazwischen war das Boot ausserhalb der Saison an Land.

    Beim Slippen habe ich nun einen Osmoseschaden entdeckt. Zu 98% befinden sich die Bläschen jedoch nur in den Bereichen er Gleitstringer.

    Deutet dies nicht eindeutig auf einen Fertigungsfehler hin? Wie gesagt, das Boot ist gerade mal 2 Jahre alt!!!!
    Das Problem ist, dass ich seit ca. 20 Tagen ausserhalb der Garantie bin...

    Viele Grüße
    Marcel

  • #2
    AW: Osmoseschaden an Fastneuboot

    Hallo Marcel,
    Deiner Vermutung dass es sich um einen herstellerbedingten osmotischen Schaden handeln kann, würde ich voll zustimmen. Ein osmotischer Schaden entsteht auch nicht von Heute auf Morgen, sondern entwickelt sich über Monate bis der einmal z.B. in Form von Bläschen sichtbar ist. Wenn also der Vorgang so zutrifft wie hier beschrieben, so wird das ein Bootssachvertändinger genauso beurteilen. Oft sind solche Bläschen aber nur eine Blasenpest und sind kein osmotischer Schaden (es gibt auch andere Ursachen die fertigungs- herstellerbedingt sind) wie er oft gesehen wird und auch leicht zu reparieren. Da der Vorgang sich über Wochen und Monate vorher entwickelt, ist der Schaden auch während der Garantie - Gewährleistung entstanden. Ich schätze, der Hersteller wird das genauso sehen und entsprechend nachbessern.

    Wichtig: Schadensvorgang dokumentieren, Fotos, Beweissicherung.

    Grüße Friedrich Guthmann

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    • #3
      AW: Osmoseschaden an Fastneuboot

      Hallo Friedrich,

      danke für Deine Antwort.

      Mittlerweile liegt mir eine Zusage des Bootsherstellers vor, dass er die Osmose-Reparatur kostenfrei übernimmt.

      Der Bootshersteller rät ferner dringendst dazu, nach Trocknung und Reparatur einen Epoxyd-Schutzanstrich aufzutragen, da sonst weiterhin jegliches Polyestermaterial -angeblich unabhängig von Hersteller oder Verarbeitung- Feuchtigkeit aufnimmt und die Gefahr von Blasenbildung somit erneut gegeben ist.

      Ich stehe nun zwischen zwei Fronten, nämlich den Inhalten, was hier über den zweifelhaften "Nutzen" von Expoxydanstrichen aufgezeigt wird und dem, was der Bootshersteller rät. Bin entsprechend völlig verwirrt.

      Muss ich mich nun tatsächlich von meinem absolut glatten, unbehandelten Rumpf verabschieden, ihn also mutwillig verletzen (-> so nenne ich jetzt einfach mal das Anschleifen) und Epoxyd sowie dann ja sicherlich auch Anti-Fouling aufstreichen?

      Unbestrittener Fakt ist leider nun mal, dass es an meinem Boot eine osmotische Reaktion nach gerade mal 2x6 Monaten Wasserliegen gegeben hat- siehe Foto anbei. Es sind in Summe sicherlich mehr als 80 Blasen und Bläschen.

      Das Gelcoat wird bei der modernen Bootsfertigung heute offenbar weitaus dünnwandiger aufgetragen, als noch vor 30 Jahren. Vielleicht macht ein solcher Schritt dann ja wohl oder übel doch etwas mehr Sinn?


      Viele Grüße
      Marcel

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      • #4
        AW: Osmoseschaden an Fastneuboot

        Hallo Marcel,
        keine Frage, auch ich würde da einen dicken Hals bekommen. Leider sagt nun mal die Rechtsprechung, dass der Hersteller das Recht zu Nachbesserung hat.
        Bei den Blasen muss er den Gelcoat beseitigen. Eine Sanierung erfolgt nur mit Epoxid und PU was sicherlich gleichwertig wie der Gelcoat ist.

        Grundsätzlich sind bei einer Blasenbildung die meisten Blasen nicht sichtbar, was eine Beurteilung des ges. osmotischen Schadensprozess erschwert. Meist wird dann ein kleiner Bereich wo die Blasen sitzen saniert und dann kommt ein entsprechend dicker z.B. Stetecolanstrich darüber und alles was nicht sichtbar ist wird eingeschlossen. Wenn dann in 3-5 Jahren die Feuchte durchbricht, das Boot weich wird, die Mattenbinder vom Harz sich trennen, ist eine Beweisführung sehr - sehr - schwer und eine Gewährleistung ist kaum noch durchsetzbar.

        Warum muss das Boot bereits getrocknet werden nach 2 x 6 Monaten. Eine Bavaria, Schöchl usw. in Kroatien muss nach 15 Jahren Dauerwasserlieger nicht getrocknet werden.

        Ich weiß natürlich zu wenig über das Boot, es fehlen mir auch entsprechende Feuchtemessungen die Rückschlüsse vermuten lassen. Versuche doch mal mit dem Boot mit der Firma Wrede in Hamburg Kontakt aufzunehmen die auf solche Sanierungen spezialisiert sind und auch entsprechende Gewährleistungen geben. Fahre mit dem Boot dort hin. Die sagen auch wie eine solche Restaurierung durchzuführen ist und das sollte dann die Grundlage für die Nachbesserung bei dem Hersteller sein.

        Eine weitere Überlegung ist natürlich eine Wertminderung oder sogar eine Rückabwicklung mit entsprechenden Nutzungskosten.

        Die optimalen Schichtstärken vom Gelcoat betragen ca. 0,6 - 0,8 mm. Sicherlich wurde vor Jahren das nicht so genau genommen, die Folge war aber immer bei zu hohen Schichtstärken, dass der Gelcoat reißt und das osmotische Schadensrisiko erheblich größer war. Der Gelcoat hat bereit bei 0,075 mm bereit seine max. Feuchtedichte und da reichen 0,6-0,8mm locker aus. Sogar in der Großschifffahrt sind die Schichtstärken im Bereich von 0,4-0,6 mm, mehr ist nicht erforderlich und würde meist mehr schaden als nützen.

        Grüße Friedrich

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