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WICHTIG - RISSE IM ANTIFOULING - WICHTIG

Wir bekommen jedes Jahr 2-4 Reklamationen wo sich Risse im Antifouling bilden wenn das Boot an Land steht. Natürlich sind 2 - 4 Reklamationen bei mehreren tausend Kunden nicht die Welt und für manchen anderen Händler ein Traum. Wir versuchen aber auch die wenigen Reklamationen ernst zu nehmen. Grundsätzlich sind nun mal alle Antifoulings microporös, quellen im Wasser und schrumpfen wenn die trocken werden. Was bei den Standard-Antifoulings kein Problem ist, da die nach einer Saison weitgehend verbraucht wurden und im Folgjahr neu gestrichen werden, kann natürlich bei mehrjährigen Antifoulings ein Problem werden, was sich in Form von kleinen Rissen im Antifouling bis zur Grundierung zeigt.

Die Risse können auch entstehen, wenn Epoxid-Beschichtungen vorgenommen werden, die dann mit PVC-Vinyl und Antifouling überschichtet werden. Auch die Nichteinhaltung des Taupunktes kann solche Spannungsrisse bei der Trocknung verursachen. Bei den EP-Beschichtungen von uns handelt es sich um Reinepoxidbeschichtungen mit hohen Feuchtedichten die nun mal 3-4 Wochen nachhärten. Wird jetzt innerhalb der Beschichtungsintervalle nachbeschichtet, so können Spannungsrisse im Antifouling entstehen. Diese Risse sind nicht weiter schlimm, es kommt zu keinen Ablatzungen und lassen sich mit einer dünnen Lage Antifouling beheben. Wir müssen aber auch feststellen, dass besonder bei hohen Trocknungstemperaturen wenn Boote an Land stehen wie im Süden der Adria, in geheizten Bootshallen, oder bei geringer Luftfeuchte es zu solchen Rissen kommen kann. Haben wir solche Vorgaben, dann muss die Schichtstärke beim Antifoulinganstrich reduziert werden. Wir weisen immer wieder darauf hin, nicht zu viel - keine zu hohen Schichtstärken. Haben wir Vorgaben wie z.B. EP-Beschichtungen, trockene warme Winterlager, dann sollte auch nur einmal das Antifouling mit der Fellrolle aufgetragen werden. Da unsere Antifoulings einen Dockintervall von 18 Monaten haben, mehrjährig sind, genügt in der Regel bei den Yachten die im Winter auf dem Lagerbock stehen ein Anstrich für 24 bis 36 Monate.

Es kommt dabei zu keinen Abplatzungen und ist nur ein optisches Problem. Im Gegensatz zu den Standardantifoulings, da kommt es nicht zu Haarrissen, sondern zu direkten Abplatzungen die zum Teil dann großflächig bei höheren Schichtstärken erfolgen können.

Eine weitere Ursache ist dass die Gebinde nicht ausreichend aufgerührt werden. Wir haben in den 2 Liter Gebinden ca. 2,6 kg Schwermetalle und Biozide. Es ist also zwingend erforderlich dass mit dem Rührstab und der Bohrmaschine gründlich aufgerührt wird, damit sich die Lölsungsmittel mit den Schwermetallen und Bioziden vermischen. Die Löpsungsmittel sind auch für die Härtung erforderlich. Da nun mal trotz Rührstab die Dosenwand und der Dosenboden nicht aufgerührt werden kann, ist ein umtopfen z.B. in eine Farbmischwanne zwingend erforderlich. Wenn Primer - Antifoulingreste vom Dosenrand oder Dosenboden gestrichen werden, dann entstehen nun mal solche Haarrisse. Wir können nur immer wieder auf eine sorgfältige Verarbeitung hinweisen, denn Geiz um den letzten Tropfen Antifouling vom Dosenrand zu verstreichen, oder Nachlässigkeit bei der Verarbeitung zahlt sich nicht aus.

Dieser Grundsatz gilt nun mal bei allen SPC-Antifoulings und Dickschichtantifoulings die anstelle Dikupfer Zinkoxide verwenden wie Marine 522 Ecoship Farbe weiß - grau - blau, da sollten die Wasserliegezeiten nur max 1-2 Monate unterbrochen werden, lieber weniger da diese Antifoulings ein anderes Quellverhalten haben. Während mehrlagige Schichtstärken besonders für Blauwassersegeler bis zu 5 Anstriche, die dann 2 mal rund um die Welt reichen kein Problem sind, wenn die Wasserliegezeiten nicht unterbrochen werden.

In den meisten Fällen kommt es aber bei den Farben schwarz oder ziegelrot nicht zu solchen Rissbildungen wenn die Wasserliegezeiten in den Wintermonaten 5-6 Monate unterbrochen werden.

Wir bitten um Verständnis wenn das passiert, aber auch bei uns gibt es nun mal keine 100%. Achtet also darauf, meist ist weniger mehr und vermeidet Aplikationsprobleme.

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Holland Freigabenummer

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  • Holland Freigabenummer

    In der YACHT war kürzlich ein Artikel mit dem Hinweis, das in Holland nur Antifouling verwendet werden darf, dass eine entsprechende fünfstellige Freigabenummer hat.
    Auch Kontrollen soll es geben. Dazu zwei Fragen: 1. Werden solche Kontrollen nur bei der Verarbeitung oder auch bei den Wasserliegern gemacht? 2. Hat das Antfouling:
    RELEST - MARINE AF-Ecoship eine solche Freigabenummer?

  • #2
    AW: Holland Freigabenummer

    1998 trat das Dekret über Umweltverordnungen für die Zulassung von Pestiziden, die nicht im Agrarbereich eingesetzt werden, in Kraft. Dieses ist Teil der EU-Biozid-Richtlinie. Nach diesem Gesetz ist das Liefern, Besitzen, Lagern, Importieren oder Anwenden von nicht zugelassenen Antifouling-Produkten verboten.Zugelassene Antifouling-Farben müssen ein gedrucktes Etikett tragen, auf dem eine gültige Zulassungsnummer angegeben ist.Für Kupfer-Antifoulings liefen die Genehmigungen für Sportboote, die im Süßwasser verkehren ab 01.01.1999 aus. Verkauf und Applikation sind bis zum 01.09.1999 erlaubt. Ab dem 01. September 1999 sind kupferhaltige Antifouling-Anstriche für alle Sportboote in allen Gewässertypen, unabhängig von ihrer Länge, verboten. Im März 2003 wurde dieser Beschluss übergangsweise entschärft. Die Folge: Eine befristete Tolerierung von Kupferbestandteilen in Antifoulings bis zum 01. Juni 2004.Es darf jedoch nicht jedes kupferfreie Antifouling gestrichen werden, sondern es muss erst von den holländischen Behörden eine Genehmigung erteilt werden. Langfristig ist es das Ziel des niederländischen Umweltministeriums, für alle Schiffstypen nur noch biozidfreie Antifoulings zuzulassen. Seit dem 10 März 2005 gilt der Beschluss, für den Verkauf und das Verwenden von kupferhaltigen Antifoulings bei Sportbooten nur für entsprechend registrierte und beim CTB zugelassene Antifoulingfarben.

    Wir haben weltweit 9 Antifouling-Hersteller und kein Hersteller würde es wagen ein Antifouling herzustellen das nicht zugelassen ist. Die TBT-Antifoulings werden seit 2001 nicht mehr hergestellt und die Altanstriche mussten bis 2005 mit Vinylen überschichtet werden. Die Exportbestimmungen lassen es nicht zu, dass wir in Holland als Händler tätig werden und z.B. Ecoship verkaufen. Dafür bräuchten wir extra eine Zulassung. Da aber der grenzüberschreitende Verkehr nicht geregelt ist, kaufen viele Kunden aus Holland unser Antifouling aus Deutschland, das eine internationale Zulassung hat. Unter http://wp1079960.server-he.de/BASF/S...ip-schwarz.pdf kann einer alle wichtigen Sicherheitsdaten überprüfen. Vorsicht ist aber immer geboten, wenn Händler diese Sicherheitsdaten nicht dem Kunden anbieten.

    Ansonsten gibt es Marinas die ein gewisses Hausrecht ausüben und dem Skipper vorschreiben was er für ein Antifouling in der Marina streichen darf. Der Grund ist dabei nicht die Zulassung, sondern da wird mancher gesponsert für solche Hilfsdienste.
    Es gibt aber Bereiche, da muss die Trinkwasserverordnung eingehalten werden und Antifoulings sind nicht zulässig, oder ein Verbot bei Antifoulings mit Schwermetallen. Z.B. die Trinkwasserspeicher der Edertalsperre, die Fischzuchtbereiche in Norwegen, Schweden und Kanada. Beim Bodensee muss ein Produkt in Konstanz angemeldet werden, was an die 30 Mille kostet damit es dann im Bodensee verwendet werden darf. Erstaunlicherweise ist die Schweiz ein sehr guter Antifoulingkunde bei uns. Es gibt bei den Antifoulings keine Überprüfungen mit Ausnahme der Überprüfungen bei den Herstellern.


    Grüße Friedrich


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