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Sea Grandprix CF-10 L M EU

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  • Sea Grandprix CF-10 L M EU

    Ist eine hochgefüllte, zinnfreie, selbstglättende und selbstpolierende Antifoulingfarbe. Der Poliervorgang basiert auf einem Ionenaustausch, der zu einer aktiven und wasserlöslichen Oberfläche führt. Eine inorganische Faserverstärkung des Bindemittels stellt eine kontrollierte Polierrate und die mechanische Festigkeit sicher. Eine wirkungsvolle Kombination von Bioziden und der Selbsterneuerungseffekt machen das Produkt geeignet für den Bewuchsschutz auf Schiffen im Hochseeeinsatz. Als ökonomische zinnfreie Antifouling von Kiel bis Tiefladelinie auf Hochseeschiffen mit mittlerer >25 Knoten bis hoher Geschwindigkeit >55 Knoten und hoher Aktivität ( min. 80% Auslastung) mit kurzen Hafen-Liegezeiten.

    Sind Antifoulings die für die Sportbootschifffahrt nicht geignet sind. Bei überschichten vorhandener Antifoulings besteht keine Kompatibilität was zu erheblichen Aplikationsproblemen führt. Die Antifoulings erfordern alle einen abgestimmten Sealer, oder dürfen nur mit dem gleichen Produkt überschichtet werden. Mit solchen Produkten schadet einer mehr seinem Boot als es nützt, da der Anwendungsfall nicht gegeben ist.

    Es sind immer Antifoulings die "zufällig" übrig bleiben und oder eigenartiger Weise verschenkt werden, dann noch unter dem Einkaufspreis angeboten werden. Obwohl es gewerbliche Produkte sind kann keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, was schon sehr ungewöhnlich ist. Lagerbestände von Industrie-Antifoulings oder von Epoxyden von Werften oder auch Händlern die nicht mehr erforderlich sind werden von den Herstellern immer zurück genommen und der Rechnungsbetrag wird auch gut geschrieben. Da können wir nur jeden raten, bei solchen Angeboten nicht ohne Grund vorsichtig zu sein.

    Für gewöhnliche Geschäfte gilt § 447 Abs. 1 BGB. Die Gefahr einer Beschädigung oder einer Zerstörung der Kaufsache geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware an den Versender übergeben hat. Da es sich bei diesen 20 ltr. Gebinden Antifouling und Epoxyden um Produkte der Gefahrgut - Transportverordnung handelt, haftet im Nachhinein der Käufer für entstandene Schäden, wenn dies Ware nicht entsprechend den Bestimmungen der Gefahrguttransportverordnung versendet wurde. Der Käufer kann sich nur der Haftung entziehen, wenn er die Annahme der Ware bei Verstößen verweigert. In diesen Fall geht es nicht um Ordnungswidrigkeiten sondern um eine Strafsache mit entsprechender Ahndung.
    Admin
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