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SCHWARZE PUNKTE IM GELCOAT

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  • SCHWARZE PUNKTE IM GELCOAT

    Die schwarzen Flecken entstehen durch Oxidation der kobalt- oder manganhaltigen Katalysatoren besonders bei veränderten PH-Werten. Dieses Phänomen tritt vereinzelt immer wieder bei allen Yacht-Herstellern auf und im Grunde hat keiner eine Antwort. Diese Punkte können auch nicht durch polieren- bleichen beseitigt werden und werden meist in laufe der Zeit immer mehr. Es gibt noch Vermutungen wie z.B. Oxydationen von Härtern in Blechgebinden oder auch Staubpartikel vom Flexen die in einen Gelcoat mit eingebunden werden. In allen Fällen ist das Herstellerbedingt und kann im Grunde nur mit einer PU-Acryl Beschichtung beseitigt - überdeckt werden. Normalerweise ist das ein Garantiefall. Da aber die Garantie meist nach 2 Jahren ausläuft und die Partikel oft erst in 3-4 Jahren auftreten bleibt nur noch die Gewährleistung oder das Wohlwollen des Hersteller.

    Nachtrag September 2014

    Inzwischen konnte ein Zusammenhang von Bleiche und Kobaltkorrision festgestellt werden. Bleiche oder Bleichstoffe wie z.B. Wassersoffperoxid sind in manchen Polituren als Bleichmittel enthalten, um die gelbe Vergilbung-Kreidung-Ionisierung beim Gelcoat zu beseitigen. Werden Antigilbprodukte oder ähnliche Produkte verwendet, kommt es nach einiger Zeit zu einer Kobaltkorrosion im Gelcoat, wenn Kobalt als Beschleuniger im Gelcoat verwendet wurde. Dieser Vorgang kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, tritt meist nach einigen Jahren auf wenn die Skipper Ihre Boote mit allen Mitteln optisch aufbereiten wollen. Daher vorsicht mit sogenannten Antigilb-Produkten, immer die Sicherheitsdaten vorher lesen ob Wasserstoffperoxid als Bleichmittel enhalten ist. Da diese Beschleuniger nicht immer bei einen Gelcoat bei der Herstellung verwendet werden, oft auch Topcoats PU-PUR-oder PU-Acryl verwendet wird, sind solche Erscheinungen Einzelfälle. Entsteht eine solche Oxidtion bereits nach 1-2 Jahren, dann lehnen die meisten Hersteller eine Garantie oder Gewährleistung ab, da es sich in der Regel um Selbstverschulden des Skipper handelt.



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