Die Beschichtungen der Industrie bzw. Berufsschifffahrt mit Ausnahme der TBT- Antifouling - Beschichtungen waren schon immer für die Sportbootschifffahrt zugelassen. Bereits im Januar 2001 wurde die Herstellung von Zinn oder TBT - Antifoulings eingestellt. Der Grund ist eine Internationale Gesetzesänderung die International bis zum Jahr 2003 von den meisten Ländern Welt weit übernommen wurde. Bestehende Zinn- und TBT- Beschichtungen müssen von der Berufsschifffahrt bis spätestens im Juni 2005 erneuert werden. Diese Antifoulings waren nur für Boote ab 25 m Länge bis Jan. 2001 in Europa zulässig. In Europa besteht für alle Häfen TBT-Verbot, was aber nicht eingehalten wird.
Seit Januar 2001 wird in allen Werften selbst abschleifendes Antifouling oder Hart- Antifouling mit reinen Kupfer oder Dikupfer verwendet. Die Restbestände von TBT- Antifoulings wurden bis Juni 2003 entsorgt und werden auch nicht mehr von den Werften verwendet. Der Druck der Öffentlichkeit war International zu groß. In Südamerika, Asien sind aber immer noch zahlreiche Handelsschiffe mit diesen TBT-Antifoulings anzutreffen. Die Anwendung dieser TBT-AFist leider wieder zunehmend, obwohl auch diese bereits in vielen Häfen wie in Singapur, Thailand, Honkong, Venezuela, auch in Bereichen von Italien versagen.
Antifouling für die Industrie - Berufsschifffahrt haben sehr hohe Dikupferanteile ( auf 5 Liter 4,5 Kg/Kupfer-Zink) und auch Diuron, sowie zusätzliche Biozide für den Seepockenschutz und werden nicht verdünnt. Diese Antifoulings sind seit Januar 2001 in allen internationalen Gewässern zugelassen. Auch in Holland dürfen die Gewässer bei Einreise genutzt werden, da der grenzüberschreitende Verkehr noch nicht geregelt wurde. Diese Antifoulings sind im Augenblick das maximal Erreichbare, das zur Zeit angeboten werden kann. Die Entwicklung dieser Antifouling erfolgte von Nippon, und diese Antifoulings werden seit 2002 auch in Europa von Jotun und Hansa/Osnatol hergestellt. Diese Antifoulings haben keine Beschränkung für die Sportbootschifffahrt, mit Ausnahme Bodensse und noch ein paar bayerische Gewässer.
Hinweise über die angebliche "Giftigkeit" oder Toxizität in den verschiedenen Forum sind reiner Forumklatsch. Diese Antifoulings der Berufsschifffahrt mit Ausnahme der verbotenen TBT-AF sind nicht toxischer als die Antifoulings von Hempel oder International usw. Die Toxität hat auch nicht das geringste mit der Bewuchsschutzdauer zu tun.
Die Bewuchsschutzdauer wird bestimmt durch die Temperatur, Bootsgeschwindigkeit, Auslastung, Gewässergüte wie Schwefel - Nitrat - Harnstoffanteile, Kohlendiozyd und auch noch zahlreiche Kontaminierungen in den Gewässern mit unbekanter Wechselwirkung. In Tiedengewässern wie den Sielhäfen der Nord-Ostsee gibt es keinen Schutz, egal was einer nimmt. Bei hohen Schwefelanreicherungen im Wasser wie auf Vulkano wird jedes Kupferantifouling zerstört, daher ist eine 100% Zuverlässigkeit die allen Belastungen gerecht wird kaum möglich. Das ist auch der Grund, dass ich in den meisten Fällen immer einen max. Bewuchsschutz empfehle mit Vorgabewerte und nicht "sanft - mittel - stark - Bio - geheime Formel - verstärkte Formel - wirkungsvoll - Glibber - Frosch - Bernstein - Biolux usw. was sich da einige Werbestrategen ausgedacht haben und dann die Zahlreichen Vertreter und Händler Ihren Kunden ohne der geringsten Sachkenntnis dann empfehlen.
Die Vorgabewerte der Industrie betragen: Wassertemp. Durchschnitt 22°C, Geschw. Durchschnitt 18 Knoten, von 3 bis 35 Knoten bei, 80% Auslastung. Die Praxis hat gezeigt, dass bei Segelyachten bei 3 Lagen mit der Fellrolle, Schichtstärke ca. 2 x 0,15 mm eine Bewuchsschutzdauer von mehr als 3 Jahren locker erzielt wird, auch unter schwierigsten Bedingungen. Bei Gleitern bis 35 Knoten werden ähnliche Ergebisse erzielt. Über 35 Knoten ist natürlich der Bedarf oder Verbrauch erhöht. Beispiel war eine 16 m Yacht, Speed über 45 Knoten, nach 18 Monaten und über 3600 Seemailen war das Antifouling zu 80% verbraucht.
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