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Zugelassene gemeldete biozidhaltige Antifouling-Produkte

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  • Zugelassene gemeldete biozidhaltige Antifouling-Produkte

    Zurzeit sind noch alle auf dem Markt befindlichen Antifouling-Produkte ungeprüft. In Deutschland ist neben der EU-Biozid-Verordnung zusätzlich die Biozid-Meldeverordnung eine wichtige Rechtsgrundlage. Demnach müssen Biozid-Produkte bei der Zulassungsstelle gemeldet werden. Es findet dabei aber noch keine Prüfung der Produkte auf Wirksamkeit, Umweltauswirkungen oder Ähnliches statt. Diese erfolgt erst im Rahmen des Zulassungsverfahrens, das für die ersten Antifouling-Produkte bereits begonnen hat. Gemeldete Biozid-Produkte sind anhand einer Registriernummer (zum Beispiel N-12345) erkenntlich

    Informationen über die in Deutschland gemeldeten Antifouling-Produkte, deren Hersteller, enthaltene Wirkstoffe, Verkehrsfähigkeit und Fristen finden Sie in der Datenbank der gemeldeten Biozid-Produkte auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (siehe Infobox 2).
    Zukünftig werden alle in Deutschland zugelassenen biozidhaltigen Antifouling-Produkte nach Abschluss des Produktzulassungsverfahrens in einer Datenbank auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht werden.
    Datenbank der gemeldeten Biozid-Produkte der BAuA
    Viele Antifouling-Produkte enthalten Zinkoxid. Zinkoxid wird als Farbpigment und als Hilfsstoff zur Kontrolle der Erosionsrate in den Antifouling-Beschichtungen verwendet, hat jedoch eine (sehr) toxische Wirkung auf die Umwelt. Dies sollte ebenfalls bei der Produktauswahl berücksichtigt werden.​
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