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Einschränkungen für Antifouling-Produkte mit den Wirkstoffen Tolylfluanid und Dichlofluanid

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  • Einschränkungen für Antifouling-Produkte mit den Wirkstoffen Tolylfluanid und Dichlofluanid

    Für alle Antifouling-Produkte, die den Wirkstoff Tolylfluanid oder Dichlofluanid enthalten, wird nach der Zulassung dieser Produkte ein Verbot für Binnengewässer bestehen. Dieses Verbot dient dem Gesundheitsschutz und beruht auf der Bildung von krebserregendem N-Nitrosodimethylamin als Abbauprodukt bei der Trink- oder Abwasserwasseraufbereitung mit Ozon.
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