die Antifouling mit Schwermetallen für die Berufsschifffahrt sind verboten, habe im Google etwas nachgeforscht.
MfG. Gast
Antwort Admin:
Hallo,
die verwendeten Antifoulings der Berufsschifffahrt mit Tributhylzinnoxyd TBT-TBTA-TBTN waren für Boote unter 25 Meter bis 2001 verboten. Dabei gab es keine Trennung zwischen Berufsschifffahrt oder Sportbootschifffahrt. Die Herstellung dieser Antifoulings wurde zum Teil bereits 1999 eingestellt und das "Aus" erfolgte 2001. Europaweites Verbot 2003 und das Verbot für den grenzüberschreitenden Verkehr 2005.
Da die Abgabewerte für den Bewuchsschutz von Antifoulings gesetzl. geregelt sind gibt es was die Toxität betrifft keinen Unterschied. Die Dauer des Bewuchsschutzes wird nicht bestimmt durch die Toxität, sondern durch die Dauer der Abgabewerte. Wenn in einen Antifouling wenig Oxyd enthalten ist (der Ionenschutz ist immer gleich unabhängig der Inhaltsmenge), dann wird es entsprechend schnell verbraucht. Die Anteilsmenge bestimmt somit die Bewuchsschutzdauer. Wer sein Boot jedes Jahr mit einem Kupferoxydantifouling beschichtet, hat in 4 Jahren die gleiche Anteilsmenge an Oxyden verbraucht wie z.B. ein hochwertiges Antifouling das einen erheblich höheren Oxyd-Anteil hat oder bildet.
Was das Verbot betrifft, oder die immer erwähnte "Giftigkeit" von Antifoulings - Teerepoxyden usw. ist reiner Forum- oder Küstenklatsch. Es werden in Europa weit über 10000 Tonnen nur Teerepoxyde verarbeitet und so dämlich sind die, die damit umgehen müssen wirklich nicht.
Es werden inszwischen viele Antifoulings verwendet die keine Zulassung benötigen, meist bei der Sportbootschifffahrt, oder hochwertige Antifoulings die in der Regel eine Zulassung benötigen. Eine Trennung der Zulassung von Sportboot oder Berufsschifffahrt gibt es nicht.
Es gibt aber Sonderregelungen der Länder, z.B.Bodensee, wo eine internationale Zulassung für alle Gewässer nicht genügt. Für den Bodensee ist eine gesonderte Zulassung erforderlich die ca. 30 000,-€ jährlich kostet. Wer bezahlt, bekommt die Zulassung, nur das Interesse der Hersteller bei den erforderlichen Abnahmemengen ist kaum vorhanden.
Ihr könnt aber sicher sein, dass die Bodenseeschifffahrt keine Biozidfreien Antifoulings verwendet, denn die haben eine Sonderregelung. Oder auch Länder wie Kanada - Schweden, bei denen Schwermetalle in Antifoulings nicht zulässig sind. Wobei der grenzüberschreitende Verkehr nicht geregelt ist. Nur Überprüfungen wie mancher erzählt dass da einer kommt und kratzt da ein Antifouling ab, das ist reiner Küstenklatsch. Überprüfungen während der Verarbeitung in einer Marina, die sind durchaus möglich. Ansonsten werden natürlich Yachten überprüft, die ein TBT-TBTA-TBTN - Tributhylzinnoxyd verwenden, da dieses AF in Europa verboten ist, auch beim grenzüberschtreitenden Verkehr. Bei dieser Überprüfung ist aber kein abkratzen erforderlich, denn dass sieht einer der etwas geschult ist.
Dann gibt es noch Bereiche, wo mancher Werftmitarbeiter sich in Ebay ein paar Euros verdienen möchte. Dabei werden immer wieder 20 Liter Eimer umgefüllt und dann privat als AF der Berufsschifffahrt der Werften angeboten. Aber vorsicht, diese AF werden zusätzlich den Bedürfnissen entsrechend angepasst. Daher sind diese AF die von Privatleuten in der Regel angeboten werden nicht zu gebrauchen. Ohne entsprechenden Haftprimer und den genauen Verarbeitungshinweisen ist es nicht ratsam ein solches Produkt zu verwenden, wobei natürlich auch die rechtliche Seite sicherlich auch noch zu würdigen ist.
Grüße Admin
