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Holland Freigabenummer

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    In der YACHT war kürzlich ein Artikel mit dem Hinweis, das in Holland nur Antifouling verwendet werden darf, dass eine entsprechende fünfstellige Freigabenummer hat.
    Auch Kontrollen soll es geben. Dazu zwei Fragen: 1. Werden solche Kontrollen nur bei der Verarbeitung oder auch bei den Wasserliegern gemacht? 2. Hat das Antfouling:
    RELEST - MARINE AF-Ecoship eine solche Freigabenummer?

  • #2
    AW: Holland Freigabenummer

    1998 trat das Dekret über Umweltverordnungen für die Zulassung von Pestiziden, die nicht im Agrarbereich eingesetzt werden, in Kraft. Dieses ist Teil der EU-Biozid-Richtlinie. Nach diesem Gesetz ist das Liefern, Besitzen, Lagern, Importieren oder Anwenden von nicht zugelassenen Antifouling-Produkten verboten.Zugelassene Antifouling-Farben müssen ein gedrucktes Etikett tragen, auf dem eine gültige Zulassungsnummer angegeben ist.Für Kupfer-Antifoulings liefen die Genehmigungen für Sportboote, die im Süßwasser verkehren ab 01.01.1999 aus. Verkauf und Applikation sind bis zum 01.09.1999 erlaubt. Ab dem 01. September 1999 sind kupferhaltige Antifouling-Anstriche für alle Sportboote in allen Gewässertypen, unabhängig von ihrer Länge, verboten. Im März 2003 wurde dieser Beschluss übergangsweise entschärft. Die Folge: Eine befristete Tolerierung von Kupferbestandteilen in Antifoulings bis zum 01. Juni 2004.Es darf jedoch nicht jedes kupferfreie Antifouling gestrichen werden, sondern es muss erst von den holländischen Behörden eine Genehmigung erteilt werden. Langfristig ist es das Ziel des niederländischen Umweltministeriums, für alle Schiffstypen nur noch biozidfreie Antifoulings zuzulassen. Seit dem 10 März 2005 gilt der Beschluss, für den Verkauf und das Verwenden von kupferhaltigen Antifoulings bei Sportbooten nur für entsprechend registrierte und beim CTB zugelassene Antifoulingfarben.

    Wir haben weltweit 9 Antifouling-Hersteller und kein Hersteller würde es wagen ein Antifouling herzustellen das nicht zugelassen ist. Die TBT-Antifoulings werden seit 2001 nicht mehr hergestellt und die Altanstriche mussten bis 2005 mit Vinylen überschichtet werden. Die Exportbestimmungen lassen es nicht zu, dass wir in Holland als Händler tätig werden und z.B. Ecoship verkaufen. Dafür bräuchten wir extra eine Zulassung. Da aber der grenzüberschreitende Verkehr nicht geregelt ist, kaufen viele Kunden aus Holland unser Antifouling aus Deutschland, das eine internationale Zulassung hat. Unter http://wp1079960.server-he.de/BASF/S...ip-schwarz.pdf kann einer alle wichtigen Sicherheitsdaten überprüfen. Vorsicht ist aber immer geboten, wenn Händler diese Sicherheitsdaten nicht dem Kunden anbieten.

    Ansonsten gibt es Marinas die ein gewisses Hausrecht ausüben und dem Skipper vorschreiben was er für ein Antifouling in der Marina streichen darf. Der Grund ist dabei nicht die Zulassung, sondern da wird mancher gesponsert für solche Hilfsdienste.
    Es gibt aber Bereiche, da muss die Trinkwasserverordnung eingehalten werden und Antifoulings sind nicht zulässig, oder ein Verbot bei Antifoulings mit Schwermetallen. Z.B. die Trinkwasserspeicher der Edertalsperre, die Fischzuchtbereiche in Norwegen, Schweden und Kanada. Beim Bodensee muss ein Produkt in Konstanz angemeldet werden, was an die 30 Mille kostet damit es dann im Bodensee verwendet werden darf. Erstaunlicherweise ist die Schweiz ein sehr guter Antifoulingkunde bei uns. Es gibt bei den Antifoulings keine Überprüfungen mit Ausnahme der Überprüfungen bei den Herstellern.


    Grüße Friedrich


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